Vertriebsrechte

Softwareentwickler wie Microsoft erlauben zertifizierten Vertriebspartnern (Wiederverkäufern), Produkte an Verbraucher zu verkaufen. Es werden so genannte Wiederverkäuferrechte vergeben. Nur autorisierte Partner haben das Recht, Softwarelizenzen zu verkaufen und sind obligatorische Mitglieder des Partnerprogramms des Entwicklers. Die Wiederverkäufer erhalten das nicht-exklusive Recht, Software unter Lizenz innerhalb der EU/EFTA aktiv zu vermarkten und zu vertreiben. Ausnahmsweise können die Vertriebspartner auch in anderen Regionen tätig werden; dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

Der Händler ist verpflichtet, die Softwareprodukte unter den jeweiligen Produktnamen des Entwicklers anzubieten. Entsprechende Schutz- und Urheberrechtsvermerke sind zu beachten bzw. anzubringen. Alle Markennamen und eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Technische Informationen müssen immer mit den Angaben des Entwicklers übereinstimmen. Bilder, Symbole und Logos werden zur Kennzeichnung von Artikeln verwendet. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Händlers.

Zulassungsrecht

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08) sind Fachhändler verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der von ihnen angebotenen Software zu dokumentieren. Softwarelizenzen dürfen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Verkehr gebracht werden. Die Lizenz wird gegen ein Entgelt erteilt, das die Erzielung einer Vergütung ermöglicht, die dem wirtschaftlichen Wert der Software entspricht. Der Rechteinhaber verpflichtet den Händler, die Software dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung der Nutzung zu verkaufen. Der Verbraucher wird darauf hingewiesen, dass die Software den Lizenzbedingungen und Produktnutzungsrechten des Softwareherstellers unterliegt.

Der Käufer hat ein einfaches, unbeschränktes Recht, die Software zu nutzen. Es ist ihm nicht gestattet, sie zu kopieren oder anderen zu erlauben, sie zu nutzen. Mehrfache Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.